Beide Klagen gegen Media-Saturn abgewiesen

(kg) Im Rechtsstreit zwischen dem Manager Michael Rook und der Media-Saturn Holding GmbH und Media Markt Management GmbH hat die Handelskammer des Landgerichts Ingolstadt am Dienstag Vormittag ein Urteil verkündet. Das Gericht entschied, dass die fristlose Kündigung sowie seine Abbestellung als Geschäftsführer durch den Elektronikkonzern rechtmäßig gewesen sei.

 

Seit November 2011 sitzt der 47-Jährige wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit in 90 Fällen in Untersuchungshaft. Schmiergelder in Höhe von einer halben Million Euro soll der ehemalige Manager angenommen haben. Nach seiner Festnahme im November kündigten die Gesellschafter des Media-Saturn Konzerns alle bestehenden Verträge und beriefen Rook als Geschäftsführer ab. Dagegen klagte der 47-Jährige vor dem Landgericht Ingolstadt.

Der vorsitzende Richter Konrad Kliegl sieht die Klage jedoch als unbegründet, denn es bestehe nach wie vor der dringende Verdacht Bestechungsgelder in Höhe von einer halben Million Euro angekommen zu haben. Zudem habe der Konzern alle gesetzlichen Fristen eingehalten, auch sei die Bestellung zum Geschäftsführer widerrufbar, so Kliegl.

 

Im August 2010 ging ein anonymes Schreiben an den Elektronikkonzern und wies auf die Bestechungen hin. Nachdem vorerst interne Ermittlungen stattgefunden hatten, eröffnete die Staatsanwaltschaft Augsburg Anfang 2011 das Ermittlungsverfahren. Mitte des Jahres fanden mehrere Hausdurchsuchungen statt, der Verdacht gegen Rook Schmiergelder genommen zu haben, verhärtete sich. Rook soll das Geld für die Vermittlung von DSL-Verträgen an einen bestimmten Unternehmer in den Media Märkten bekommen haben. Insgesamt sollen rund 1,5 Millionen Euro geflossen sein. Neben dem Manager hat die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen weitere acht Personen Anklage erhoben.


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