Diebesmasche war nicht erfolgreich

(stz) Ein Diebstahl mit anschließender Flucht blieb für eine 51-Jährige Donnerstag Nachmittag erfolglos. In einem Köschinger Verbrauchermarkt den Einkaufswagen vollgeladen und einen günstigen Moment abgewartet, in dem sie eine gerade unbesetzte Kasse passierte und sich mit den Waren in Richtung Parkplatz davon machte. Entgegen der Meinung der 51-Jährigen wurde sie aber beim Verlassen des Geschäfts beobachtet. Die Filialleiterin lief der Diebin sofort nach und stellte sie nach wenigen Metern. Jetzt gab die Betroffene Fersengeld und ließ den Einkaufswagen mitsamt Diebesbeute in Höhe von 205 Euro zurück. Weil der Filialleiterin der Pkw der Frau bekannt war, der sich am Parkplatz befand, war es ein Leichtes, die Ladendiebin zu ermitteln. Sie ist für die Polizei kein unbeschriebenes Blatt, denn vor etwa einem Jahr hatte sie in einem anderen Köschinger Verbrauchermarkt auf ähnliche Weise versucht, sich Waren im Wert von über 400 Euro illegal anzueignen. Als damals wurde sie am Parkplatz gestellt.

 

Hier weitere Meldungen aus dem Polizeibericht:

 

71-Jährige bestohlen

 

Eine 71-Jährige Manchingerin wurde in einem Verbrauchermarkt das Opfer von einer kriminellen Diebesbande. An der Fleischtheke wurde die Rentnerin von einer unbekannten Frau von einer unbekannten Frau in gebrochenem Deutsch nach Fleischsorten und Preisen befragt. Nach wenigen Sätzen entfernte sich die vermutlich aus Osteuropa stammende scheinbare Kundin wieder ohne an dieser Theke eingekauft zu haben. Als die Manchingerin an der Kasse ihre Waren bezahlen wollte, stellte sie fest, dass sie keine Geld dabei hatte. Zunächst dachte die Frau, sie hätte ihre Geldbörse versehentlich zu Hause vergessen, doch da sie auch dort nicht aufzufinden war, fiel ihr die etwas eigenartige Szene an der Fleischtheke wieder ein. Aus diesem Grund wird mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass die Frau an der Fleischtheke die 71-Jährige durchFragen abgelenkt und ihr dabei die Geldbörse aus dem Einkaufskorb entwendet hat. Es handelt sich um den dritten Vorfall innerhalb weniger Tage, der bei der Ingolstädter Polizei zur Anzeige gebracht worden ist und bei dem jeweils Täter(innen), die vermutlich in Osteuropa zu Hause sind, auf ähnliche Weise ihre Opfer bestohlen haben (siehe auch den Pressebericht vom 14. Juni; Nr. 0488). Die Geschädigten werden vom Täter zunächst in ein Gespräch verwickelt odersonst wie abgelenkt. In einem günstigen Moment werden den Ahnungslosen dann Geld oder andere Wertgegenstände entwendet. Die Polizei weist die Bürger daher darauf hin, vorsichtig zu sein und sich vor der genannten Masche in Acht zu nehmen.

 

Mittags bereits stockbetrunken

 

Am Donnerstag Mittag meldeten Passanten der Polizei eine augenscheinlich stockbetrunkene männliche Person, die in einer Parkanlage beim Brückenkopf auf dem Boden liege und nicht ansprechbar sei. Die zum Brückenkopf beorderten Beamten fanden genau die beschriebene Situation vor, allerdings gelang es ihnen, den 57-Jährigen wieder zum Leben zu erwecken. Der Ingolstädter versuchte daraufhin, wieder aufzustehen, doch zwei Versuche schlugen fehl. Da er nicht allzu weit von der Parkanlage zu Hause ist, wurde der Betrunkene mit polizeilicher Unterstützung ins Dienstauto verfrachtet und zu Hause seinen Angehörigen übergeben. Zu einem Alkotest war der 57-Jährige nicht bereit.

 

Man darf keinen falschen Fahrer benennen

 

Für einen 40-Jährigen Ingolstädter endet nun eine Falschaussage nach einer Radarmessung mit einer Anzeige. Die Geschichte begann im März 2012. Ein 40-jähriger Ingolstädter hatte es damals besonders eilig und wurde an der Kreuzung bei Pietenfeld im Landkreis Eichstätt mit 146 km/h geblitzt. An dieser Stelle befindet sich eine Lichtzeichenanlage, weshalb die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h reduziert ist. Bereits bei der ersten Anhörung damals stritt der Mann die Fahrereigenschaft ab und benannte einen etwa gleichaltrigen Bekannten. Nach einer länger andauernden Auswertung der Fotos und auch sonstiger Beweisführung bei der zentralen Bußgeldstelle konnte nunmehr vor wenigen Tagen endgültig bewiesen werden, dass der 40-Jährige damals den Pkw selbst gelenkt hat. Aus diesem Grund landete das Verfahren jetzt bei der Ingolstädter Polizei, weil ein Ermittlungsverfahren wegen Falscher Verdächtigung gegen den Mann eingeleitet worden ist. Ob der wahrheitswidrig als Fahrer Bezeichnete mit dem Vorgehen des 40-Jährigen einverstanden war, muss noch geklärt werden, spielt aber beim Vergehen der Falschen Verdächtigung keinerlei Rolle.

 

Straftat nach dreieinhalb Jahren geklärt

 

Es war zwar „nur“ ein Vergehen des Missbrauchs von Notrufen und eine rechtswidrige Sachbeschädigung mit relativ geringem Schaden, die ein damals unbekannter Täter in einem Ingolstädter Hotel begangen hat, doch mussten Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr völlig umsonst ausrücken. Letztgenannte Institution war immerhin mit 14 Mann vor Ort, die im Falle eines gleichzeitig vorliegenden tatsächlichen Notfalles an anderer Stelle gefehlt hätten. In der Nacht zum 13. Dezember gegen 3 Uhr schlug ein Unbekannter ohne jeglichen Anlass die Glasscheibe eines Feuermelders ein und drückte den Alarmknopf. Die Polizei hatte zunächst die beiden im selben Stockwerk wohnenden Männer in Verdacht, der sich allerdings nicht erhärten ließ. Dafür fanden die Ermittler in der Nähe des eingeschlagenen Feuermelders eine Zigarettenkippe und auf der schneebedeckten Außentreppe – dem wahrscheinlichen Fluchtweg des Unbekannten - einen größeren Blutfleck. Vermutlich hatte sich der Täter beim Einschlagen der Scheibe an der Handverletzt. Beide Spurenträger wurden damals gesichert, es war allerdings kein DNA-Vergleichsmaterial bei der Polizei vorhanden. Vor wenigen Wochen hielt nun die Regensburger Polizei einen Pkw-Fahrer an, weil ihnen dieser durch unsichere Fahrweise aufgefallen war. Im Fahrzeuginneren fanden die Beamten dabei mehrere Tütchen mit unterschiedlichen Betäubungsmittelsorten auf. Diese waren größtenteils dem 24-jährigen Beifahrer zuzuordnen. Der wurde daraufhin festgenommen. Nach einigen Tagen erhielten die Beamten vom Computer die Information, dass das neu gewonnene DNA-Material identisch ist mit dem vom 13. Dezember 2008. Der heute 24-Jährige, der in Ingolstadt zu Hause ist, hat jetzt ein Strafverfahren zu erwarten und damit zu rechnen, dass er die Kosten für den überflüssigen Einsatz der Rettungsdienste begleichen muss.


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