Werner hatte Recht
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- Veröffentlicht am Montag, 09. Juli 2012 18:43

(hk) Regierung von Oberbayern hält Baugenehmigungen in Einbogenlohe für rechtswidrig.
Einen eindeutigen Erfolg kann der Ingolstädter Landtagsabgeordnete Achim Werner (SPD) verbuchen. Er hatte sich wegen der Baugenehmigungen, die seitens der Stadt Ingolstadt für sechs Wohngebäude an der Einbogenlohe erteilt wurden, in einer Anfrage an den bayerischen Landtag gewandt. Mit Schreiben vom 4. Juli 2012, das am 9. Juli 2012 bei der Ingolstädter SPD eingegangen ist, gibt nunmehr die Regierung von Oberbayern Werner Recht: Nach Auffassung der Regierung von Oberbayern sind die erteilten Baugenehmigungen und zuvor ergangene Vorbescheide rechtswidrig.
Dieser juristische Erfolg dürfte allerdings ohne Auswirkungen bleiben. So eindeutig, wie die Regierung die Rechtswidrigkeit der Bescheide bejaht, gibt sie auch zu erkennen, dass sie keine Weisung an die Stadt Ingolstadt erteilen wird, die Baugenehmigungen zurückzunehmen. In einem Rechtsstaat muss in einer solchen Situation auch der Vertrauensschutz des Bürgers, der eine (rechtswidrige) Genehmigung erhalten hat, berücksichtigt werden. Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass er dann, wenn er eine Baugenehmigung erhalten hat, auch bauen darf. Dies kann - zum Beispiel im vorliegenden Fall - dazu führen, dass es bei einer rechtswidrigen Baugenehmigung verbleibt. Im Fall Einbogenlohe kommt noch hinzu, dass offensichtlich sämtliche erteilten Baugenehmigungen zwischenzeitlich bestandskräftig sind, also nicht mehr angefochten werden können. Anscheinend hat sich jahrelang niemand daran gestört.
Auch Achim Werner wollte nicht verbindlich erklären, dass die SPD-Stadtratsfraktion die Rücknahme der Baugenehmigungen verlangen wird. Immerhin sind wohl schon drei Häuser errichtet. Von drei weiteren Baugenehmigungen wurde offensichtlich noch kein Gebrauch gemacht. Dennoch sind auch diese bestandskräftig. Man werde in der Fraktion diskutieren, ob man die Aufhebung der Baugenehmigungen verlangen werde. Die Rücknahme der Baugenehmigungen würde, so Achim Werner, vermutlich Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe, die gegenüber der Stadt Ingolstadt geltend gemacht werden könnten, begründen.
In einer eigens anberaumten Pressekonferenz kritisierte der Abgeordnete insbesondere Oberbürgermeister Alfred Lehmann. Es sei der Oberbürgermeister gewesen, der entgegen der Rechtsauffassung des Bauamtes und des Umweltamtes die Erteilung der Genehmigungen angewiesen habe. Werner räumte allerdings ein, dass vor den zuletzt erteilten Baugenehmigungen bereits Vorbescheide (für Bebauung als Lagerhalle) rechtskräftig ergangen waren, die Lehmanns Vorgänger Peter Schnell zu verantworten hat. Alfred Lehmann hatte in der Diskussion immer betont, durch die erteilten Baugenehmigungen sei letztendlich nur das durch die Vorbescheide bereits gewährte Baurecht für die Lagerhalle in das Recht zur Errichtung von Wohngebäuden "umgewandelt" worden. Das sei angesichts der Wohnraumknappheit in Ingolstadt zu vertreten gewesen.
Im Ergebnis dürfte davon auszugehen sein, dass die Rüge der Stadt durch die Regierung von Oberbayern vor Ort in der Einbogenlohe keine Konsequenzen haben wird.
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